1. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber
mit meinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Widerspruchslose Annahme
meiner Maklerdienste oder Auswertung von mir gegebener Nachweise genügen
zum Zustandekommen eines Maklerauftrages. Rückfrage auf mein Angebot
gilt als Anerkennung meiner Geschäftsbedingungen.
2. Ich beschäftige mich mit dem Nachweis und/oder Vermittlung
von Immobilien.
3. An Provisionen sind zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Immobilien, berechnet von dem vereinbarten
Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Käufer versprochenen Leistungen:
vom Käufer 5,95 %, incl. der zur Zeit jeweils gesetzlich gültigen
MwSt.
b) Erbbaurecht, 5,95 % vom Wert des 25-fachen Jahreserbauzinsbetrages
incl.der zur Zeit jeweils gesetzlich gültigen MwSt., vom Käufer.
c) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes
1,19 % incl der zur Zeit jeweils gesetzlich gültigen MwSt.
d)
Bei Anmietung einer Wohnung oder gewerblichen Fläche, 2
Monatsmieten kalt = 2,38 Monatsmieten incl. der zur Zeit jeweils
gesetzlich gültigen Mwst. vom Mieter.
4. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch meine Vermittlung
oder aufgrund meines Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es
genügt, wenn meine Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages
mitursächlich gewesen ist.
Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages verdient; sie ist zahlbar binnen
acht Tagen nach Rechnungserteilung.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund
eines Rücktrittvorbehaltes oder sonstigen Gründen entfällt
oder nicht erfüllt wird; sie entfällt jedoch, wenn für die
Wirksamkeit des Vertragsabschlusses erforderliche behördliche Genehmigungen
nicht erteilt werden oder ein Vertrag nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
wirksam angefochten wird. Die Provision wird auch dann fällig, wenn
der Auftraggeber mit dem nachgewiesenen Verkäufer über ein anderes
im Eigentum des Verkaufes befindlichen Objektes, einen Kaufvertrag
abschließt.
5. Mein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der
Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden
Vereinbarungen erfolgt, soweit der wirtschaftliche Erfolg des geschlossenen
Vertrages nicht wesentlich von dem von mir bearbeitenden Angebotsinhaltes
abweicht.
6. Bei unmittelbaren Verhandlungen ist auf meine maklerischen
Tätigkeit Bezug zu nehmen; über den Inhalt der Verhandlungen bin
ich zu unterrichten. In jedem Fall hat mich der Auftraggeber auf mein Verlangen
bei einem Vertragsabschluss seinen Vertragspartner bekanntzugeben.
7. Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich
und uneingeschränkt tätig zu werden.
8. Ein mir erteilter Alleinauftrag wird mit besonderer Sorgfalt bearbeitet,
deshalb sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter
Hinweis auf den mit mir bestehenden Alleinauftrag an mich zu verweisen. Der
Auftraggeber hat sich selbständiger Vertragsabschlüsse zu
enthalten.
9. Jeder Alleinauftrag wird mit einer fest vereinbarten Laufzeit -
längstens 12 Monate- erteilt. Ein Alleinauftrag kann beiderseits drei
Monate vor Ablauf dieser Frist schriftlich gekündigt werden, andernfalls
verlängert sich der Alleinauftrag um weitere sechs Monate.
10. Ich habe Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf
Erteilung einer Vertragsabschrift und Information über alle vertraglichen
Nebenabreden. Der Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses ist mir rechtzeitig
mitzuteilen.
11. Sobald ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos wird, ist der
Auftraggeber verpflichtet, mich hiervon sogleich schriftlich zu
verständigen. Verständigt er mich nicht, habe ich Anspruch auf
Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen . In allen anderen
Fällen von Vertragsverletzungen bin ich zu Schadenersatz berechtigt,
der sich zumindest nach den sachlichen und zeitlichen Aufwendungen bemisst,
sondern im Einzelfall nicht die volle Provision als Erfüllungsinteresse
zu entrichten ist. Die volle Provision als Schadenersatz wird mir jedenfalls
dann geschuldet, wenn der Auftraggeber die stets ausschließlich für
ihn persönlich bestimmten Angebote an Dritte oder ohne meine schriftliche
Zustimmung weitergibt und dadurch einen Vertragsabschluss unter meiner Umgehung
herbeigeführt wird.
12. Alle meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, weil sie
auf den von meinen Auftraggebern erteilte Auskünfte beruhen. Irrtum
und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche mir
gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf meinem
vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten beruhen.
13.
Der Interessent erklärt sich ausdrücklich bereit, seine Einwilligung
nach Kontaktaufnahme von dem Immobilienbüro angerufen zu werden.
14. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Abweichungen von unseren Bestimmungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung
15. Rechtlicher Hinweis
Wir haben alle
Informationen auf unseren Internetseiten sorgfältig geprüft.
Dennoch können wir keine Gewähr für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen.
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